Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 K 7954/04

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 10. Mai und 4. November 2004 verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit des Klägers erneut zu entscheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollsteckung durch Sicherheitsleitung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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