Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1264/05

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, drei der vier dem Institut für Aus- und Fortbildung der Polizei Nordrhein-Westfalen für den Monat Juni 2005 zugewiesenen Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 14 BBesO nicht mit den Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selber tragen.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen