Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 L 2042/06

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 12.08.2006 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 05.07.2006 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


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