Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 2202/07

Tenor

Das beklagte Land wird unter teilweiser Aufhebung der Bescheide des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 19. März 2007 und vom 29. März 2007 sowie unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 27. April 2007 verpflichtet, dem Kläger auf die Rechnungen der Firma Q vom 6. März 2007, vom 12. März 2007 und vom 21. März 2007 eine weitere Beihilfe in Höhe von insgesamt 1.960,18 EUR nebst 5% Zinsen seit dem 24. Mai 2007 zu gewähren.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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