Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 3786/05

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 21. Juli 2005 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 15. März 2005 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts für den Zeitraum 1. Dezember 2001 bis 30. November 2004 erneut dienstlich zu beurteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem beklagten Land wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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