Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 3923/07

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist es beendet.

Im Übrigen wird das beklagte Land unter teilweiser Aufhebung der Beihilfebescheide des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW vom 27. Februar 2007 und vom 7. März 2007 und des Widerspruchsbescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW vom 16. August 2007 verpflichtet, dem Kläger auf seine Anträge vom 10. Februar 2007 und vom 22. Februar 2007 zu den Aufwendungen für die Beschaffung der Arzneimittel Aspirin protect Tbl. 100 mg N3 und Enzym-Lefax N Kautabletten eine Beihilfe in Höhe von 40,40 Euro zu gewähren.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100,- EUR abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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