Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 2112/07

Tenor

1. Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

4. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klä-ger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leis-tet.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 1395/18
25. Juli 2018
3 L 1395/18 25. Juli 2018
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 L 1507/18
11. Juli 2018
17 L 1507/18 11. Juli 2018

Referenzen