Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 301/08

Tenor

Soweit die Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern als Gesamtschuldner auferlegt.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.


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