Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 2496/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Schwerin (2. Kammer) - 2 A 191/10
2. August 2012
2 A 191/10 2. August 2012

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