Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 686/09

Tenor

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 29. Dezember 2008 wird aufgehoben, soweit darin Gebühren von mehr als 500,- Euro festgesetzt sind und gefordert werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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