Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 7091/09

Tenor

Der Zweitwohnungssteuerbescheid des Beklagten vom 2. Oktober 2009 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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