Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 L 1697/09

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ordnungsverfü-gung des Antragsgegners vom 8. Oktober 2009 wird hinsichtlich Ziffer 1 wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 2 angeordnet.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 250,- Euro festgesetzt.


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