Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 183/10

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung auf-gegeben, die Vergabe der Stelle des Schulleiters am Berufskolleg Wstraße für Wirtschaft und Verwaltung in N (Besoldungsgruppe A 16 BBesG) rückgängig zu machen und diese Stelle nicht erneut zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin um diese Stelle unter Beachtung der Rechtsauffas¬sung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2141/15
27. Juli 2015
2 L 2141/15 27. Juli 2015

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