Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 4952/10.A

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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