Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 L 1127/11.A

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, Maßnahmen zum Vollzug der Verbringung des Antrag-stellers nach Italien vorläufig für die Dauer von sechs Monaten aus-zusetzen; ferner wird ihr aufgegeben, der zuständigen Ausländerbe-hörde unverzüglich mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antrag-stellers nach Italien vorläufig für die Dauer von sechs Monaten nicht durchgeführt werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Ge-richtskosten nicht erhoben werden.


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