Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 5288/11

Tenor

Der Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt E vom 11. August 2011 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leis¬tet.


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