Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 4289/11

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Be-zirksregierung E vom 17. Juni 2011 zu der Feststellung verpflichtet, dass das Krankenhaus der Klägerin mit einer akutgeriatrischen Fachabteilung mit 35 Betten und einer geriatrischen Tagesklinik mit zehn Plätzen in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen wird.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.700,00 Euro vorläufig vollstreckbar


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