Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 L 1056/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 77.939,25 Euro festgesetzt.

Der Tenor soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.


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