Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 581/13

Tenor

Der Antrag wird einschließlich des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,‑ Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 L 700/13
16. April 2013
8 L 700/13 16. April 2013

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