Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 L 1807/13

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den per Stellenausschreibung ausgeschriebenen Dienstposten „Sonderaufgabe für einen Beamten des B-Dienstes“ im Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz mit dem Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden wurde.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.


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