Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 1344/13

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 6029/13 gegen die Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Ziffer 1) und die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung (Ziffer 2) wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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