Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 2362/13.A

Tenor

Der am 20. November 2013 sinngemäß bei Gericht anhängig gemachte Antrag,

die aufschiebende Wirkung der Klage 13 K 8897/13.A gegen Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 25. Oktober 2013 , Az: 0000000-261 anzuordnen,

zu deren Entscheidung der Einzelrichter gemäß § 76 Abs. 4 AsylVfG berufen ist, hat keinen Erfolg. Er ist zulässig, bleibt aber in der Sache erfolglos.


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