Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 L 707/14

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 2074/14 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst sowie die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 3.750 Euro festgesetzt.


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