Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 1645/14.A

Tenor

Der Antrag wird mit der Maßgabe abgelehnt, dass

1. die italienischen Behörden unter Berücksichtigung des vorgelegten ärztlichen Attestes vom 22. Juli 2014 vor der Durchführung der Abschiebung über die Erkrankung des Antragstellers an einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 1 informiert werden und

2. dem Antragsteller bei der Abschiebung ein – ggfs. nach Rücksprache mit den italienischen Behörden zu bemessender - für die Übergangszeit bis zur Registrierung im italienischen Gesundheitssystem ausreichender Insulinvorrat sowie die zur Lagerung, einschließlich Kühlung, und Verabreichung des Insulins erforderlichen Hilfsmittel mitgegeben werden.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen