Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 L 1892/14

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 L 3442/15
12. November 2015
14 L 3442/15 12. November 2015

Referenzen