Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 K 6997/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, soweit der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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