Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 1066/14

Tenor

Der Grundabgabenbescheid (Festsetzungsbescheid) der Beklagten vom 17. Januar 2014 wird aufgehoben, soweit darin Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren in Höhe von 52,41 Euro unter Zugrundelegung der I.      Straße zugewandten Frontmeter festgesetzt wurden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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