Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 L 574/15

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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