Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 1110/15

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. trägt der Antragsteller. Der Beigeladene zu 2. trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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