Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 2381/14

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Stelle als Justizamtsinspektor/-in A 9 m. AZ., der/die überwiegend Aufgaben des Funktionsverzeichnisses im Sinne der Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 9 BBesO wahrnimmt, im Landgerichtsbezirk N.               nicht mit einem Beigeladenen zu besetzen, bevor über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.


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