Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 L 1602/15.A

Tenor

Den Antragstellerinnen wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin E.    aus L.    beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 15 K 3330/15.A gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 14. April 2015 wird angeordnet, soweit dort unter Ziffer 2 die Abschiebung der Antragstellerinnen nach Italien angeordnet ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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