Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 10 L 1295/15

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30. Januar 2015 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und die Beigeladene je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.


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