BImSchG § 6 Genehmigungsvoraussetzungen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

(1) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn

1.
sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 und einer auf Grund des § 7 erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden, und
2.
andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.

(2) Bei Anlagen, die unterschiedlichen Betriebsweisen dienen oder in denen unterschiedliche Stoffe eingesetzt werden (Mehrzweck- oder Vielstoffanlagen), ist die Genehmigung auf Antrag auf die unterschiedlichen Betriebsweisen und Stoffe zu erstrecken, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 für alle erfassten Betriebsweisen und Stoffe erfüllt sind.

(3) Eine beantragte Änderungsgenehmigung darf auch dann nicht versagt werden, wenn zwar nach ihrer Durchführung nicht alle Immissionswerte einer Verwaltungsvorschrift nach § 48 oder einer Rechtsverordnung nach § 48a eingehalten werden, wenn aber

1.
der Immissionsbeitrag der Anlage unter Beachtung des § 17 Absatz 3a Satz 3 durch das Vorhaben deutlich und über das durch nachträgliche Anordnungen nach § 17 Absatz 1 durchsetzbare Maß reduziert wird,
2.
weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung, insbesondere Maßnahmen, die über den Stand der Technik bei neu zu errichtenden Anlagen hinausgehen, durchgeführt werden,
3.
der Antragsteller darüber hinaus einen Immissionsmanagementplan zur Verringerung seines Verursacheranteils vorlegt, um eine spätere Einhaltung der Anforderungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 zu erreichen, und
4.
die konkreten Umstände einen Widerruf der Genehmigung nicht erfordern.

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Zitiert von

Teilurteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (12. Senat) - 12 LA 56/22
2. September 2022
12 LA 56/22 2. September 2022
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (12. Senat) - 12 MS 88/22
2. August 2022
12 MS 88/22 2. August 2022
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (12. Senat) - 12 KS 121/21
5. Juli 2022
12 KS 121/21 5. Juli 2022
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 10 S 848/21
30. Juni 2022
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Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 24 U 199/19
5. Mai 2022
24 U 199/19 5. Mai 2022
Beschluss vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 MB 9/22
25. April 2022
5 MB 9/22 25. April 2022
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (12. Senat) - 12 MS 188/21
21. April 2022
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 1575/19
20. April 2022
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Urteil vom Verwaltungsgericht Hannover (12. Kammer) - 12 A 3098/17
21. März 2022
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (6. Kammer) - 6 B 45/21
23. Februar 2022
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