Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 2377/15.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 13 K 4882/15.A gegen die Abschiebungsanordnung unter Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30. Juni 2015 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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