Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2769/15

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.


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