Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 246/15

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die von der Klägerin unter den Überschriften „Adäquate Reaktionen auf ungebremsten Zustrom von Asylbewerbern“ sowie „Aufstellung einer Verwaltungsabteilung zur Umsetzung der neuen Asyl-Regelung bezüglich sicherer Drittstaaten“ bereits formell in den Rat eingebrachten Anträge erneut auf die Tagesordnung der nächstmöglichen Sitzung des Rates der Stadt S.         zu setzen und über diese eine Abstimmung zuzulassen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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