Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 12 L 3421/16.A

Tenor

Der Antragstellerin wird für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. H.        aus L.    beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 12 K 11578/16.A hinsichtlich Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. September 2016 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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