Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 2936/16.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K60;9830/16.A wird in Bezug auf Ziff. 4 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 16. August 2016 angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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