Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 5 L 2131/18.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 6038/18.A gegen die in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 6. Juli 2018 unter Ziffer 3. enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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