Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 759/19

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Gerichtkosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners trägt der Antragsteller. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000 festgesetzt.


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