Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 K 6803/18

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 13. Juli 2018 über die Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis für die Spielhalle der Beigeladenen auf der P.---straße 000 in O.     wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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