Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 9709/18

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte zu 1. jedoch nur gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten zu 2. durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 2. vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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