Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 K 2845/18

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 1. März 2018 verpflichtet, dem Kläger eine Ablichtung des Vertrages zwischen der Beklagten und der Beigeladenen, der anlässlich der Tour de France 2017 geschlossen worden ist, zu übersenden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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