Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 L 2821/19

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 6 K 7661/19 geführten Klage des Antragstellers gegen die Androhung unmittelbaren Zwangs im Bescheid des Antragsgegners vom 14. Oktober 2019 wird angeordnet.

Im Übrigen werden die Anträge des Antragstellers abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 2.650,- EUR festgesetzt.


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