Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 2596/17

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger über die durch Bescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen (LBV NRW) vom 16. November 2015 bereits bewilligte Beihilfe hinaus eine weitere Beihilfe in Höhe von 45,23 EUR zu bewilligen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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