Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2156/20

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 6418/20 gegen den mit Bescheid des Landesamtes für X. vom 9. Oktober 2020 ausgesprochenen Widerruf der Einstellungszusage und des Dienstantrittsbescheides wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 9.000,00 Euro festgesetzt.


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