Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 L 1742/20

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 6 K 5228/20 geführten Klage des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 31. August 2020 wird hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Aufforderung zur Abgabe des Führerscheins wiederhergestellt und hinsichtlich der Androhung unmittelbaren Zwangs angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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