Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 262/21.A

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragstellerin.

Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt L.         Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sie – hilfsweise – die Feststellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage begehrt. Im Übrigen – d.h. bezüglich des Hauptantrags – wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.


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