Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 L 475/21

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Antragsteller vorläufig berechtigt ist, seinen Betrieb „C.         S.    “ unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen zu betreiben.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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