Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 K 3528/21.A

Tenor

Ziffer 1 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30.04.2021 wird hinsichtlich der folgenden Fragen aufgehoben:

- Mit welchen Personen leben Sie derzeit in familiärer/häuslicher Gemeinschaft?- Hat Ihr Ehemann (bei Bestehen der familiären Gemeinschaft) seit der Feststellung des Abschiebungsverbots eine Erwerbstätigkeit aufgenommen und/oder eine Ausbildung gemacht?- Haben Sie noch Kontakt zu Familienangehörigen (auch Ihres Ehemannes) im Herkunftsland?- Wenn ja, wie stellt sich Ihr Verhältnis zu diesen konkret dar?- Wie sichern diese den Lebensunterhalt?

Die Aufforderung zur Vorlage eines aktuellen fachärztlichen Attests in Ziffer 1 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30.04.2021 wird aufgehoben.

Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30.04.2021 (Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung von Ziffer 1) wird aufgehoben.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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